Sorgenfrei im Schulsport und Sommerlager

Mit dem Schuleintritt öffnet sich für Ihr Kind eine neue, begeisternde Welt. Als Mutter oder Vater macht man sich um die Gesundheit der Kinder Sorgen: Was passiert zum Beispiel, wenn sich mein Kind im Turnunterricht verletzt? Wie gut ist es im Sommerlager abgesichert? Die SLKK kennt die Antworten, sodass sich Ihre Kinder in Ruhe austoben können.

Versicherungsschutz im Turnunterricht

Für viele Kinder gehört Turnen zu den Highlights im Stundenplan. Es liegt aber auch in der Natur der Sache, dass das Verletzungsrisiko höher ist als im Klassenzimmer. Kommt es zu einem Unfall – ein Kind bricht sich beispielsweise die Hand – werden die Behandlungskosten durch die Unfallversicherung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung getragen. Es empfiehlt sich daher, beim Abschluss einer SLKK Spitalzusatzversicherung (F1 bis F4) die Unfall-Zusatzversicherung mit einzuschliessen. 

Die ganze Familie unter einem Krankenkassendach

Es lohnt sich übrigens, bei der SLKK ein Komplettpaket für die ganze Familie schnüren zu lassen: Ab drei im gleichen Haushalt lebenden Personen mit denselben Versicherungsprodukten erhalten Sie bis zu 10 % Rabatt auf ausgewählte Zusatzversicherungen. Dazu gehören die Spitalzusatzversicherungen F1 bis F4, Superflex, SLKK-QualiCare und Medico. Ausserdem: Wenn alle Familienmitglieder bei derselben Kasse sind, erhalten Sie eine einzige übersichtliche Prämienrechnung und müssen bei einem Leistungsbezug nicht überlegen, wer wo versichert ist.

Fragen & Antworten

Unsere Tochter fährt diesen Sommer ins Blauringlager. Wie sieht in diesem Fall der Versicherungsschutz aus, wo nicht die Schule, sondern eine private Organisation das Lager veranstaltet?

Die obligatorische Grundversicherung übernimmt allfällige Heilungskosten, unabhängig davon, ob sich der Unfall in der Schule oder in der Freizeit ereignet. Solange die Aufsichtsperson ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt hat, spielt dies keine Rolle. Ansonsten können Regress-Forderungen bei der Blauringleitung geltend gemacht werden.

Mein Sohn spielt leidenschaftlich gerne Eishockey. Ist ein Zahnunfall auch über die Unfallversicherung abgedeckt?

Ja, ein Zahnunfall wird wie ein Unfall behandelt und aus der obligatorischen Grundversicherung mit Kostenbeteiligung bezahlt. Wichtig: Bewahren Sie die Unfallmeldung und alle Dokumente gut auf, da es oft zu Folgebehandlungen im Erwachsenenalter kommt.

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