Ob Akupunktur, Yoga, Massagen oder Gymnastik: Es gibt unzählige Angebote, die Ihnen als Mutter die Zeit vor und nach der Geburt so angenehm wie möglich machen. Welche davon sinnvoll sind, erfahren Sie am besten im Gespräch mit Ihrer Frauenärztin, Ihrem Frauenarzt oder der Hebamme. Über die Versicherungsdeckung weiss Ihre SLKK Bescheid.
Kurse und Therapien während der Schwangerschaft
Die Zeit der Schwangerschaft bedeutet für die werdende Mutter eine neue, eindrucksvolle Erfahrung für Körper und Psyche. Zahlreiche Kurse und Therapien ermöglichen eine individuelle Begleitung und optimale Vorbereitung auf den grossen Moment. Ob Schwangerschaftsgymnastik / Rückbildungsgymnastik, Entspannungskurse oder Yoga, die SLKK übernimmt bis zu 75 % der Therapiekosten maximal 200 Franken pro Kurs (gemäss Liste SLKK), sofern eine Zusatzversicherung SLKK-QualiCare besteht und der Therapeut mit dem EMR-Qualitätslabel ausgezeichnet ist. Pro Kalenderjahr sind insgesamt 800 Franken versichert.
Haushalthilfe nach einer Geburt
Falls Sie nach der Geburt noch nicht in der Lage sind, den Haushalt alleine zu bewältigen, unterstützt Sie die SLKK mit einem Beitrag. Voraussetzung sind eine Spitalzusatzversicherung (F1 bis F4 oder SF) und die Verordnung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes. Der Unterstützungsbeitrag pro Tag liegt zwischen 40 Franken (F1) und 80 Franken (F4) – an maximal 90 Tagen pro Kalenderjahr.
Leistungen der SLKK bei Schwangerschaft
Leistungen bei Schwangerschaft | |
---|---|
Grundversicherung | |
Geburtsvorbereitung
| CHF 150.– in Einzel- oder Gruppenkursen bei dipl. Hebammen |
Stillberatung
| 3 Sitzungen bei dipl. Hebammen |
Kontrolluntersuchungen
| 7 Kontrolluntersuchungen und 2 Ultraschalluntersuchungen |
Zusatzversicherungen | |
Stillgeld
| CHF 200.– pro Schwangerschaft, sofern eine ärztliche Bestätigung vorliegt |
Spitalaufenthalt
| Je nach Wunsch und persönlichen Bedürfnissen (halbprivat, privat) |
Rückbildungsmassnahmen
| 75% max. CHF 200.– für die Teilnahme an einem Rückbildungsprogramm im Anschluss an eine Schwangerschaft |
Leistungen bei Schwangerschaft | |
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Grundversicherung | |
Geburtsvorbereitung
| CHF 150.– in Einzel- oder Gruppenkursen bei dipl. Hebammen |
Stillberatung
| 3 Sitzungen bei dipl. Hebammen |
Kontrolluntersuchungen
| 7 Kontrolluntersuchungen und 2 Ultraschalluntersuchungen |
Zusatzversicherungen | |
Stillgeld
| CHF 200.– pro Schwangerschaft, sofern eine ärztliche Bestätigung vorliegt |
Spitalaufenthalt
| Je nach Wunsch und persönlichen Bedürfnissen (halbprivat, privat) |
Rückbildungsmassnahmen
| 75% max. CHF 200.– für die Teilnahme an einem Rückbildungsprogramm im Anschluss an eine Schwangerschaft |
Fragen & Antworten
Ich würde gerne mit unserem Baby einen Schwimmkurs besuchen. Beteiligt sich die SLKK an den Kurskosten?
Falls Ihr Kind über eine SLKK-QualiCare Zusatzversicherung verfügt, übernehmen wir 75 % maximal 200 Franken pro Kalenderjahr für den Baby-Schwimmkurs. Dies gilt bis zum 2. Lebensjahr Ihres Kindes.
Wo ist mein neugeborenes Kind während des Spitalaufenthalts der Mutter versichert?
Der gesunde Säugling wird über die Krankenversicherung der Mutter abgerechnet – ohne Kostenbeteiligung. Falls Ihr Kind krank zur Welt kommt, übernimmt die Krankenversicherung des Säuglings die Heilungskosten. Diese Leistungen unterliegen der Kostenbeteiligung.