Zwischenfall auf Koh Samui

Fernreisen werden unter Senioren immer beliebter. Doch selbst wer nur ins benachbarte Ausland reist, sollte einige Dinge beachten. Die folgende Geschichte zeigt, wie ein Unfall im Ausland ablaufen kann und weshalb dennoch ein Happy End möglich ist – dank guter Vorbereitung.

Seit Monaten hatten sich Renate und Alfred S., ein Rentnerpaar aus Winterthur, auf ihren Traumurlaub in Thailand gefreut. Das Wetter auf Koh Samui war herrlich und so mieteten die beiden einen Roller, um zu einer einsamen Bucht zu fahren. Plötzlich, in einer scharfen Linkskurve, rutschte das Vorderrad weg. Der Roller fiel zur Seite und schlitterte eine Böschung hinunter. Alfred S. blieb bewusstlos liegen. Seine Frau war bei Bewusstsein, schaffte es aber nicht, aufzustehen. Minutenlang rief sie um Hilfe, bis sie von einem Einheimischen gefunden wurden. Er brachte die beiden Schweizer ins nächste Spital.

Im Krankenhaus wählte Renate S. umgehend die Medicall-Nummer, die sie auf ihrer Krankenversicherungskarte der SLKK fand. Medicall, ein Partner der SLKK, ist 365 Tage im Jahr und rund um die Uhr erreichbar. Die Medicall-Mitarbeiterin konnte aufgrund der Zeitverschiebung – in der Schweiz war es noch mitten in der Nacht – die Krankenkasse von Frau S. nicht erreichen, weshalb sie sich die Personalien und die Adresse des Spitals notierte um per E-Mail bei der SLKK die Versicherungsdeckung anzufragen. Sie versprach Frau S. sich umgehend wieder bei ihr zu melden. Wenige Stunden später folgte dann die Mitteilung der genauen Deckung an das Spital auf Koh Samui.

In Zusammenarbeit mit Medicall und den Ärzten vor Ort wurde der Gesundheitszustand des Ehepaars abgeklärt. Bei Alfred S. war eine baldige Operation unumgänglich, welche er aber lieber in der Schweiz durchführen lassen wollte. Da er transport- und reisefähig war, wurde die Rückreise mit einer Linienmaschine organisiert. So bestiegen Renate und Alfred S. mit Hilfe aller Beteiligten das nächste Flugzeug und reisten zwar vorzeitig, aber gut aufgehoben, wieder in die Schweiz zurück. Dank einer Zusatzversicherung bei der SLKK, werden neben den Behandlungskosten vom Ehepaar S. auch die Mehrkosten der unplanmässigen Rückreise durch die SLKK übernommen. 

Gesundheits-Checkliste für Ihre Ferien

  • Schweizerische Krankenversicherungskarte mit der Auslandnotrufnummer von Medicall

  • Allfällige Versicherungsbestätigung der SLKK über die Versicherungsdeckung

  • Versicherten ohne Zusatzversicherungen wird geraten, vor allem für Reisen in Nicht-EU-Länder, eine Ferien- und Reiseversicherung in Ergänzung zur Grundversicherung abzuschliessen

Leistungen der SLKK bei Reisen ins Ausland:

  • Unternehmen Sie bei Spitalaufenthalten im Ausland, wenn möglich, nichts auf eigene Faust. Medicall wird Sie über die weiteren Schritte informieren. Das Wohl des Patienten steht immer an erster Stelle.
  • Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) übernimmt bei einem Notfall im Ausland maximal den doppelten Ansatz der Schweizer Tarife.
  • Rückführungskosten in die Schweiz, aber auch andere übersteigende Kosten, werden nur bei einer Zusatzversicherung übernommen.
  • Vorsicht bei Privatspitälern im Ausland: Die oftmals höheren Kosten werden nur von einer entsprechenden Zusatzversicherung gedeckt.
  • Bei Rentnern ist die Krankenversicherung auch für die Behandlungskosten bei Unfall zuständig. Achten Sie unbedingt darauf, bei Ihrer Pensionierung die Unfallversicherung bei Ihrer Krankenkasse mit einzuschliessen.

Fragen & Antworten

Was sollte ich bei der Spitalwahl im Ausland beachten?

Je nach Spital können ungedeckte Kosten entstehen. Vorsicht ist vor allem bei Privatspitälern geboten, deren Kosten die Deckung durch die Grundversicherung häufig übersteigen. In gewissen Ländern wird man übrigens automatisch in ein Privatspital gebracht, nicht nur in den USA und Singapore, oft auch im grenznahen Ausland.

 

Muss ich bei einem Spitalaufenthalt im Ausland im Voraus bezahlen? Oder wickelt dies Medicall für mich ab?

Ihre Krankenversicherungskarte wird in der Regel im europäischen Ausland akzeptiert und die Abrechnung erfolgt über einen aushelfenden Träger im Ausland, welcher die Kostenabwicklung für die SLKK übernimmt. Ausnahmen sind Privatspitäler und freipraktizierende Ärzte. In diesen Fällen müssen Sie die Behandlung vorerst selber bezahlen. In den USA z.B. wird vor Behandlungsbeginn immer eine Kreditkarte verlangt, damit das Spital eine Garantie für die Kostenübernahme hat. Sobald Sie dann Medicall kontaktieren und diese den Fall übernehmen können, sind Sie bei entsprechender Versicherungsdeckung, von der Sorge um die Kosten befreit.

Sollten Sie trotzdem in die Situation kommen, die Behandlungskosten selber bezahlen zu müssen, ist es wichtig, dass Sie für alle erbrachten Leistungen eine detaillierte Rechnung verlangen, welche sie dann zu Hause zusammen mit dem Formular „Meldung für Auslandrechnung“ der SLKK zur Prüfung und Rückerstattung einreichen.

 

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