Ferien- und Reiseversicherung

Damit Ihre Traumreise nicht zum Alptraum wird: Mit der Ferien- und Reiseversicherung übernimmt die SLKK die Heilungskosten im Ausland. Sie ist bei verschiedenen SLKK-Zusatzversicherungen gratis dabei.

Macht das für mich Sinn?

Mit dem Abschluss unserer Ferien- und Reiseversicherung sind Sie während maximal 6 Wochen pro Reise für notfallmässige Behandlungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft im Ausland versichert. Ebenso sind notfallmässige Transporte zu einer geeigneten Behandlungsmöglichkeit während des Auslandaufenthaltes versichert, nicht aber die Repatriierungskosten.

Was sind meine Vorteile?

  • Notfall-Behandlungen im Ausland sind versichert (maximal 6 Wochen pro Reise) 
  • notfallmässige Transporte sind gedeckt (ohne Rückreise in die Schweiz)

An wen richtet sich die Versicherung?

An alle Kundinnen und Kunden der KRANKENKASSE SLKK.

Leistungen

Unbegrenzte Kostendeckung:

  • bei notfallmässigen Behandlungen gemäss Versicherungsbedingungen
  • während max. 6 Wochen pro Auslandsaufenthalt
  • ergänzend zu anderen Sozial- und Zusatzversicherungen

Jahresprämie

Gratis für alle SLKK-Kundinnen und Kunden mit einer kombinierten Spitalzusatzversicherung F1-F4 oder Superflex®.

CHF 30.— pro Jahr für SLKK-Kundinnen und Kunden mit der Grundversicherung.

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