Wie setzen sich die Prämien zusammen?
Prämienunterschiede zwischen den Krankenversicherern
Jedes Jahr Ende Juli müssen die Krankenversicherer ihre Prämien für das folgende Kalenderjahr aufgrund der zu erwartenden Kosten festsetzen. Zusammen mit der Hochrechnung des laufenden Jahres und dem Budget des folgenden Jahres reichen sie dem Bundesamt für Gesundheit die errechneten Tarife zur Genehmigung ein.
Kinderprämien
Auf 2017 steigen die Prämien für Kinder im Durchschnitt schweizweit um 6.6 % auf 105.25 Franken an. Damit erhöhen sich die Prämien für die Kinder prozentual stärker als die Prämien für erwachsene Versicherte. Seit 2013 haben die Krankenversicherer deutlich mehr für die medizinischen Leistungen von Kindern bezahlt als sie an Prämien eingenommen haben. Werden auch die Verwaltungskosten berücksichtigt, sind die Prämien der Kinder bereits seit 2007 nicht mehr kostendeckend. Mit der deutlichen Erhöhung soll politisch erreicht werden, dass künftig wieder ein grösserer Teil der in dieser Altersgruppe anfallenden Kosten durch die Prämien gedeckt werden kann. Trotzdem werden diese auch 2017 tendenziell noch nicht ausreichen, um die Leistungen der Kinder vollständig zu decken und werden weiterhin durch die Quersubventionierung der Erwachsenenprämie abgefedert werden müssen.
Reserven
Seit der Einführung des neuen Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) per 01.01.2016 nimmt das BAG eine stärkere Rolle in Genehmigungsprozess ein. So werden nur noch kostendeckende Prämien genehmigt und die finanzielle Sicherheit (Reserven), der Versicherer muss in einer Dreijahressicht gewährleistet sein. Das bedeutet, dass das BAG einschreitet, wenn die Prämien unangemessen hoch sind um die Bildung von übermässigen Reserven zu verhindern, aber auch im Umkehrfall, wenn die Prämien zu tief sind und die Reserven nicht ausreichen um die langfristige Zahlungsfähigkeit der Versicherung zu gewährleisten. Ein Versicherer hat dann genügend Reserven, wenn er die mit seinem Geschäft zusammenhängenden Risiken in der vorgenannten Frist abdecken kann.
Risikoausgleich
Ein grosser Einfluss auf die Prämien hat auch der Risikoausgleich. Dieser wurde geschaffen, um dem für die Krankenversicherer bestehenden Anreiz möglichst gesunde Personen zu versichern, entgegenzuwirken. Um diese Risikoselektion zu verhindern, wurde für einen finanziellen Ausgleich zwischen Versicherern mit unterschiedlicher Risikostrukturen gesorgt. Auf 2017 wird der Risikoausgleich erneut verfeinert. Neben den bisherigen Indikatoren Alter, Geschlecht und Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim im Vorjahr, wird neu der Indikator Arzneimittelkosten im Vorjahr bei der Berechnung des Risikoausgleichs berücksichtigt. Ein Versicherter weist diesen Indikator auf, wenn sich seine Medikamentenkosten im Vorjahr auf über 5000 Franken beliefen. Die Frage, in wie weit diese Verfeinerung eine wirkliche Verbesserung bringt, wird die Zukunft zeigen.
Im 2017 müssen nun die Versicherer neu für Versicherte, welche weder einen Spitalaufenthalt noch Arzneimittelkosten aufweisen höhere Risikoabgaben leisten. Konkret erhöht sich die Abgabe für einen 30-jährigen Mann von 215 Franken auf 228 Franken pro Monat, was einer Erhöhung von 6 % entspricht.
Spitäler und Arztpraxen:
Durch den technologischen Fortschritt werden die Behandlungen und Operationen laufend besser. Für neue Krankheiten und Symptome gibt es moderne Therapien und Behandlungen. Die Verfahren werden damit aber auch aufwändiger und teurer, somit steigen die Prämien.
Medikamentenpreise:
Jahrelang sind die Preise der zugelassenen Medikamente in Richtung der Preise ausgewählter Nachbarländer angepasst worden. Weil der Euro im Vergleich zum Franken immer schwächer geworden ist, hat das Bundesamt für Gesundheit die Preisüberprüfungen und Anpassungen an die tieferen Auslandspreise leider sistiert.
Ausserdem werden immer mehr kassenpflichtige Medikamente verordnet, der Generikaanteil wird klein gehalten und die neu zugelassenen Medikamente sind sehr teuer, dadurch steigen die jährlichen Medikamentenkosten zu Lasten der Grundversicherung.
Hilfsmittel:
Auch die sogenannten Hilfsmittel und Gegenstände, so zum Beispiel Elektrostimulationsgeräte, Sehhilfen oder Inhalationsgeräte, sind trotz des schwachen Euros nicht günstiger geworden.
Quelle: BAG, Abt. Kommunikation und Kampagnen