Sistierung der Grundversicherung während der Dienstzeit
Welchen Versicherungsschutz habe ich während meiner Dienstzeit?
Wenn Sie Militärdienst leisten, sind Sie automatisch über die Militärversicherung des Bundes grundversichert. Sind Sie an mehr als 60 aufeinanderfolgenden Tagen im Dienst, können Sie für diese Zeit Ihre Versicherungsdeckung der Grundversicherung bei uns unterbrechen (sistieren) und somit eine Doppelversicherung vermeiden. Senden Sie uns dafür einfach eine Kopie Ihres Marschbefehls oder Ihre Dienstantrittsbestätigung per Post oder eMail zu.
Nach der Dienstzeit können Sie uns eine Kopie Ihres Dienstbüchleins oder eine andere aussagekräftige Bestätigung zustellen.
Wichtig: diese Sistierung gilt nur für die Grundversicherung und wird taggenau berechnet.
Wenn Sie an weniger als 60 aufeinanderfolgenden Tagen Militärdienst leisten, werden die Leistungen ebenfalls über die Militärversicherung übernommen, es besteht jedoch keine Möglichkeit, die Grundversicherung zu sistieren. Die Rechnungen von Leistungserbringern (z.B. eines Arztes) senden Sie während Ihres Dienstes an die Militärversicherung. Die Militärversicherung verrechnet Ihnen weder Franchise noch Selbstbehalt. Die Prämienverrechnung läuft bei der SLKK wie gehabt weiter.
* Die betrifft sowohl Dienstleistende der Armee (bei In- und Auslandeinsätzen), Zivildienst und Zivilschutz.
Besten Dank und freundliche Grüsse
Ihre KRANKENKASSE SLKK