Die Versichertenkarte ist im Ausland wie ein Ausweis.

Geltungsbereich der Versichertenkarte im ALLGEMEINEN:
Alle Kunden der SLKK, mit einer abgeschlossenen Grundversicherung, erhalten eine Versichertenkarte. Details dazu finden Sie auf dem spezifischen Datenblatt „Versichertenkarte“.
Sie können dies auch telefonisch unter 044 368 70 30 bei uns bestellen.


Geltungsbereich EU/EFTA:
Versicherte einer Schweizer Krankenversicherung haben während ihres vorübergehenden Aufenthalts in der EU/EFTA Anspruch auf unvorhergesehene medizinische Behandlungen bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft. Grundlage hierfür ist die Europäische Krankenversicherungskarte. Diese Karte erhalten Sie von der SLKK, wenn Sie die Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung, KVG) abgeschlossen haben und verleiht Ihnen den Anspruch auf Sachleistungen, die sich während Ihrer voraussichtlichen Aufenthaltsdauer als medizinisch notwendig erweisen. Der Leistungsanspruch richtet sich nach den Vorschriften des gesetzlichen Krankenversicherungssystems im Aufenthaltsstaat und entspricht den Bedingungen und Kosten, wie sie auch für die Versicherten des jeweiligen Landes gelten. 
Wichtig: Sie sollten die Europäische Krankenversicherungskarte in jedem Fall mit sich tragen.


Spezifische Informationen je nach Aufenthaltsland:
Über die jeweiligen Landesbestimmungen informieren Sie sich am besten vor Abreise unter: www.kvg.org 
 
Freundliche Grüsse Ihre
KRANKENKASSE SLKK

 

 

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