Ihre Apotheke wird für Ihre Leistungen honoriert.

Ihre Apotheke wird für ihre pharmazeutischen Leistungen wie Beratung, Interaktionskontrolle und Dossierführung von verordneten Arzneimitteln honoriert.

Die Leistungsorientierte Abgeltung (LOA) wurde 2007 eingeführt und soll die Ertragsentwicklung der Apotheker von der Abgabe teurer Medikamente oder grösserer Packungen abkoppeln. Die Grundlage für diese Vorgaben findet sich im Krankenversicherungsgesetz, welche die Leistungen der Apothekerinnen und Apotheker bei der Abgabe von verordneten Arzneimitteln als kassenpflichtig erklärt. Der Apotheker hat auch das Recht Originalpräparate durch Generika zu substituieren. 

Ihre Apotheke darf für die im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes KVG erbrachten Leistungen folgende Positionen anwenden:

  • Medikamenten-Check: Dieser wird pro Rezeptzeile erhoben und kann, wenn mehrere Arzneimittel verordnet sind, mehrfach auf einer Rechnung verrechnet werden.
  • Bezugs-Check: Wird für die Führung eines Patientendossiers und dessen Interpretation verrechnet. Es darf nur einmal pro Patient, pro Tag und pro Leistungserbringer erhoben werden. Bei mehreren Bezügen am selben Tag aufgrund von Rezepten desselben Leistungserbringers wird der Bezugs-Check nur einmal verrechnet.
  • Effizienzbeitrag (EB): Im Gegenzug leistet der Apotheker einen EB von 2.5% auf den LOA-pflichtigen Medikamenten,  deren Fabrikabgabepreis über 880 Franken liegt. 

Neben diesen am häufigsten verrechneten Positionen kann der Apotheker neben dem Medikamentenpreis eine Notfallpauschale, eine Betreuungspauschale im Rahmen der Einnahmekontrolle, eine Methadonpauschale und eine Generikapauschale bei Abgabe eines Substitutionspräparates verrechnen. Dieses Vergütungsmodell gilt für alle Apotheken, welche dem Vertrag zwischen und (pharmaSuisse) und dem Branchenverband der Krankenversicherer (santésuisse) beigetreten sind. Die Abgeltung erfolgt im System des Tiers payant, das heisst Schuldner ist die KRANKENKASSE SLKK. 

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