Bin ich unfallversichert, falls ich arbeitslos werde?

Grundsätzlich Ja. Wer seine Arbeitsstelle verliert oder aufgibt und nicht sofort eine neue ­antritt, bleibt nach Ende des Arbeitsverhältnisses zunächst während 31 Tagen prämienfrei gegen Freizeitunfälle versichert.

Wichtig:  Was die Unfallversicherung angeht, gibt es in der Arbeitslosigkeit gibt es grundsätzlich 2 Auswahlverfahren:

1. Beim RAV angemeldet:
Während des Bezugs von Arbeitslosengeld und während Warte- und Einstelltagen sind Arbeitslose obligatorisch bei der Suva ­gegen Unfall versichert. Ebenso ist es, wenn sie in Absprache mit dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) an einem Beschäftigungsprogramm oder an Bildungskursen teilnehmen – oder ­ein Berufspraktikum machen.

Näher Informationen:
RAV:   Weiterführende Informationen und Unterlagen
SUVA: arbeitslos und Unfall? Informationen von A-Z
 
 
 
2. Versicherungslücken, oder beim RAV NICHT angemeldet:
Es kann zu Versicherungslücken kommen: zum Beispiel, wenn der ­Entscheid der Arbeitslosenversicherung über den Anspruch auf Arbeits­losengeld noch aussteht oder wenn sich Betroffene verspätet arbeitslos melden. Oder natürlich auch gar nicht beim RAV anmelden.

Falls Sie Ihre Arbeitsstelle aufgeben oder unbezahlten Urlaub beziehen, sind Sie noch 31 Tage ab dem letzten Arbeitstag gegen Nichtberufsunfälle versichert. Die gleiche Regel betrifft Personen, die keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosenentschädigung haben.
Nach dem Ablauf der 31 Tage geniessen Sie keine Unfalldeckung mehr – das kann teuer werden. Schliessen Sie darum diese Versicherungslücke mit einer Abredeversicherung und profitieren Sie von bis zu sechs zusätzlichen Monaten Versicherungsschutz. 
 
Nähere Informationen zur Abredeversicherung. 
 
 
Freundliche Grüsse Ihre
KRANKENKASSE SLKK

 

 

 

Cookies

Schließen
Mit dem Besuch dieser Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies und unserer Datenschutzerklärung zu.