Adrenalin Nr. 13

Mit dem Jahreswechsel haben sich für die Krankenversicherer bedeutende Änderungen ergeben. Die wohl Wichtigste ist die, dass ab 1. Januar 2014 jeder Krankenversicherer über eine zertifizierte Datenannahmestelle verfügen muss. Ausserdem berichten wir über folgende Themen in der Maiausgabe.

Erfolgreiche Zertifizierung

Erfolgreiche Zertifizierung der neuen Datenannahmestelle Swiss DRG Control GmbH. Für die Entgegennahme von DRG-Rechnungen haben alle Krankenversicherer bis Ende 2013 eine sogenannte Datenannahmestelle einrichten müssen. Diese müssen zwingend über eine Datenschutzzertifizierung verfügen. Damit wird in der Schweiz erstmals das Obligatorium einer Datenschutzzertifizierung eingeführt.

Spitalfinanzierung – zwei Jahre nach Einführung

Santésuisse hat zwei Jahre nach Einführung der neuen Spitalfinanzierung per 1. Januar 2012 eine erste Bilanz gezogen. Die Bruttoleistungen 2012 haben im stationären Bereich stärker zugenommen als in den Vorjahren.

Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

Die Ergänzungsleistungen helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Auf sie besteht ein rechtlicher Anspruch. Zusammen mit der Eidgenössischen Alters-Hinterlassenenversicherung (AHV) und der Invalidenversicherung (IV) gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates und werden durch die Kantone ausgerichtet.

Prämienverbilligung

Nach einer Änderung im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) und einer zweijährigen Übergangsfrist müssen nun alle Kantone seit dem 1. Januar 2014 die individuelle Prämienverbilligung (IPV) direkt an die Krankenversicherer auszahlen.

Adrenalin hier herunterladen

Cookies

Schließen
Mit dem Besuch dieser Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies und unserer Datenschutzerklärung zu.