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9. Sep 2026

News

So vermeiden Sie Doppelversicherungen und sparen Prämie

Viele Menschen in der Schweiz besitzen mehr Versicherungspolicen als nötig und zahlen manche Leistungen ungewollt doppelt. Entdecken Sie, wo typische Versicherungsfallen lauern und wie Sie bestens geschützt bleiben.

Unfalldeckung: Doppelt bezahlt bei Erwerbstätigkeit

Wer mehr als acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber angestellt ist, ist über den Betrieb bereits obligatorisch nach UVG gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Die Unfalldeckung in der Krankenkassen-Grundversicherung ist in diesem Fall nicht nötig. Durch das Ausschliessen des Unfallrisikos bei der Krankenkasse sparen Sie sofort bis zu sieben Prozent der Grundversicherungsprämie.

Doppelte Spitaldeckungen: Unklarheiten bei Nischenpolicen

Wer im Spital Wert auf freie Arztwahl, mehr Privatsphäre und Komfort legt, sichert sich über eine gezielte Spitalzusatzversicherung, beispielsweise Superflex®, ab. Wer zusätzlich noch separate Spitalgeld-Taggeldpolicen oder doppelte Nischenversicherungen abschliesst, zahlt meist zu viel. Eine saubere Abstimmung sorgt dafür, dass Sie exakt die Leistungen erhalten, die Sie im Ernstfall benötigen.

Sinnvoll geschützt: Die Zusatzversicherungen der SLKK

Eine optimale Absicherung muss nicht kompliziert sein. Die SLKK setzt auf transparente Lösungen, die echte Lücken schliessen, ohne unnötige Doppelspurigkeiten zu erzeugen:

SLKK-QualiCare: Ihr Allround-Schutz mit Gratis-Extra

Neben grosszügigen Beiträgen an Ihre Fitness-, Präventions- und Bewegungskurse beinhaltet die Zusatzversicherung SLKK-QualiCare ein ganz besonderes Extra: Beim Abschluss erhalten Sie eine weltweite Assistance-Versicherung komplett kostenfrei dazu. Damit sind medizinische Notfälle, Transporte und Rettungskosten im Ausland lückenlos abgedeckt. Eine separate Heilkosten-Reiseversicherung wird damit für Sie überflüssig.

SLKK-Spitalzusatzversicherung: Komfort ganz nach Ihrem Wunsch

Mit der Spitalzusatzversicherung der SLKK bestimmen Sie selbst, wie Sie im Spital untergebracht werden möchten. Während Sie in der Variante «allgemein ganze Schweiz» von der freien Spitalwahl profitieren, geniessen Sie ab der Variante «halbprivat» oder «privat» zusätzlich die freie Wahl der behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Ein weiteres starkes Extra: Eine Rechtsschutzversicherung ist kostenloser Bestandteil aller Spitalzusatzversicherungen der SLKK. Das spart nicht nur Kosten für eine separate Rechtsschutzpolice, sondern hilft im Ernstfall wie etwa bei Unfällen oder Behandlungsfehlern im Spital. So müssen Sie sich in einer schwierigen Lage nicht auch noch selbst um Rechtsfragen kümmern, sondern können sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.

Wichtiger Tipp vor der Kündigung:

Bevor Sie eine bestehende Police kündigen, prüfen Sie stets die genauen allgemeinen Versicherungsbedingungen. Kündigen Sie eine bestehende Versicherung erst dann, wenn die schriftliche Aufnahmebestätigung der neuen oder erweiterten Absicherung vorliegt. So vermeiden Sie ungewollte Deckungslücken.

 

Zu den Zusatzversicherungen der SLKK

 

 


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