Bild von Frühzeitige Planung bei Schwangerschaft und Geburt

10. Feb 2025

News

Frühzeitige Planung bei Schwangerschaft und Geburt

Timing ist alles – gerade in der Familienplanung. Wir sagen Ihnen, wie Sie alles ganz in Ruhe angehen und welcher Versicherungsschutz zu welchem Zeitpunkt Sinn macht.

Vor der Schwangerschaft

Es klingt weit hergeholt, aber machen Sie sich bereits vor der Schwangerschaft Gedanken über die Geburt. Wünschen Sie beispielsweise, dass Sie Ihre Frauenärztin begleitet? In vielen Spitälern ist der Arzt Ihres Vertrauens nicht zur Entbindung zugelassen. Dann sollten Sie eine höhere Akutspitalstufe versichern – und dies spätestens neun Monate (270 Tage) vor der Geburt. So lange dauert es nämlich, bis die höhere Versicherungsstufe wirksam wird.

Während der Schwangerschaft

Melden Sie Ihr Kind bereits vor der Geburt bei Ihrer Krankenkasse an. So profitiert es vom ersten Tag an von einem kompletten Versicherungsschutz. Dies minimiert nicht nur die finanziellen Risiken bei Geburtskomplikationen, sondern garantiert Ihnen und Ihrem Baby eine optimale medizinische und pflegerische Betreuung.

Kurse und Therapien während der Schwangerschaft

Die Zeit der Schwangerschaft bedeutet für die werdende Mutter eine neue, eindrucksvolle Erfahrung für Körper und Psyche. Zahlreiche Kurse und Therapien ermöglichen eine individuelle Begleitung und optimale Vorbereitung auf den grossen Moment.

Ob Schwangerschaftsgymnastik / Rückbildungsgymnastik, Entspannungskurse oder Yoga, die SLKK übernimmt bis zu 75 % der Therapiekosten maximal 200 Franken pro Kurs (gemäss Liste SLKK), sofern eine Zusatzversicherung SLKK-QualiCare besteht und der Therapeut mit dem EMR-Qualitätslabel ausgezeichnet ist. Pro Kalenderjahr sind insgesamt 800 Franken versichert.

Nach der Schwangerschaft

Falls Sie nach der Geburt noch nicht in der Lage sind, den Haushalt alleine zu bewältigen, unterstützt Sie die SLKK mit einem Beitrag. Voraussetzung sind eine Spitalzusatzversicherung (F1 bis F4 oder SF) und die Verordnung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes. Der Unterstützungsbeitrag pro Tag liegt zwischen 40 Franken (F1) und 80 Franken (F4) – an maximal 90 Tagen pro Kalenderjahr.

Versicherungsleistungen bei Schwangerschaften

Die Bedürfnisse rund um eine bevorstehende Geburt sind vielfältig. Um sich seine Wünsche erfüllen zu können, reicht die Grundversicherung meistens nicht aus. Deshalb empfiehlt die SLKK ganz gezielt eine Kombination aus Grund- und Zusatzversicherung.

Leistungen der Grundversicherung

  • Geburtsvorbereitung: CHF 150.– in Einzel- oder Gruppenkursen bei diplomierten Hebammen
  • Stillberatung: 3 Sitzungen bei diplomierten Hebammen
  • Kontrolluntersuchungen: 7 Kontrolluntersuchungen und 2 Ultraschalluntersuchungen

Leistungen der SLKK-Zusatzversicherungen

  • Stillgeld: CHF 200.– pro Schwangerschaft, sofern eine ärztliche Bestätigung vorliegt mit  SLKK-QualiCare.Comfort
  • Spitalaufenthalt: Je nach Wunsch und persönlichen Bedürfnissen mit  Spitalzusatzversicherung
  • Rückbildungsmassnahmen: 75% max. CHF 200.– für die Teilnahme an einem Rückbildungsprogramm im Anschluss an eine Schwangerschaft mit  SLKK-QualiCare.Comfort

Häufige Fragen zu Versicherungen bei Schwangerschaften und Geburten

Ich möchte in einem Geburtshaus gebären. Werden die Aufenthaltskosten dafür übernommen?

Bis wann muss ich mein Kind spätestens anmelden, damit es den vollen Versicherungsschutz geniesst?

Wie viele Ultraschall-Untersuchungen sind durch meine Grundversicherung abgedeckt?

Gibt es Leistungen die während der Schwangerschaft nicht bezahlt werden?

Ich würde gerne mit unserem Baby einen Schwimmkurs besuchen. Beteiligt sich die SLKK an den Kurskosten?

Wo ist ein neugeborenes Kind während des Spitalaufenthalts der Mutter versichert?


icon-fullscreen Stamp Icon-Print Icon-Clear