13. Juli 2024

Unterwegs richtig versichert: Ferien- und Reiseversicherung

Reisezeit, Ferienzeit – die fünfte Jahreszeit und Sie wollen sie in vollen Zügen geniessen.

Stellen Sie sich vor, Sie werden im Ausland ernsthaft krank. In einem solchen Fall ist es sehr wichtig, einen starken Partner an der Seite zu haben, der für die Bezahlung der Leistungen, für die Mitbegleitung vor Ort usw. einsteht. Damit Ihre Traumreise nicht zum Alptraum wird: Mit der Ferien- und Reiseversicherung übernimmt die SLKK die Heilungskosten im Ausland. Bei verschiedenen SLKK-Zusatzversicherungen ist sie inbegriffen. Mit dem Abschluss dieser Ferien- und Reiseversicherung sind Sie während maximal 6 Wochen pro Reise und Jahr für notfallmässige Behandlungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft im Ausland versichert. Ebenso sind notfallmässige Transporte zu einer geeigneten Behandlungsmöglichkeit versichert, nicht aber Repatriierungskosten. Den Einzahlungsschein können Sie direkt auf slkk.ch unter dem Menu «Formulare» oder via Link downloaden. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Datum der Einzahlung (Poststempel).

Was sind meine Vorteile?
• Notfall-Behandlungen im Ausland sind versichert (maximal 6 Wochen pro Reise)
• notfallmässige Transporte sind gedeckt (ohne Rückreise in die Schweiz)
• bei notfallmässigen Behandlungen gemäss Versicherungsbedingungen während max. 6 Wochen pro Auslandsaufenthalt)
• ergänzend zu anderen Sozial- und Zusatzversicherungen
• für alle SLKK-Kundinnen/Kunden mit einer kombinierten Spitalzusatzversicherung F1-F4, Superflex® inbegriffen
• CHF 30.– pro Jahr für SLKK-Kundinnen und Kunden mit der Grundversicherung


Bleiben Sie gesund!
Ihre SLKK

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