18. Mai 2021

Hinweis zu Artikel "Transportkosten"

 
Werden Transportkosten immer durch die Krankenkasse bezahlt?
Bei einem medizinischen Notfall kann es vorkommen, dass der Rettungsdienst alarmiert werden muss, sei dies aufgrund einer lebensbedrohlichen Situation oder weil die betroffene oder eine angehörige Person die Fahrt in die Klinik nicht selber organisieren kann. Die Kosten des Transports werden bei medizinischer Indikation von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung teilweise übernommen. Medizinisch indiziert bedeutet, dass der Gesundheitszustand des Patienten oder der Patientin den Transport in einem anderen öffentlichen Verkehrsmittel oder privaten Transportmittel nicht zulässt. Die SLKK prüft bei Eingang einer Transportrechnung die medizinische Notwendigkeit und kann beim Rettungsdienst oder bei der Klinik jeweils ein Einsatzprotokoll für den Transport verlangen. Nach positiver Prüfung durch den vertrauensärztlichen Dienst werden die Kosten zu 50% maximal CHF 500.00 (bei Rettung maximal CHF 5‘000.00) aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen. Die Kosten für Fahrten zu einer ambulanten Behandlung, beispielsweise mit dem Roten Kreuz, werden nur in seltenen Fällen erstattet. Sofern der Gesundheitszustand der betroffenen Person die Benützung des eigenen Fahrzeugs oder des öffentlichen Verkehrs nicht mehr zulässt und sofern keine angehörige Person sie zur Behandlung fahren kann, können die Kosten nach vorgängiger Gutsprache durch die SLKK unter gewissen Voraussetzungen vergütet werden. Dabei wird im Voraus eine ausführliche ärztliche Begründung für die Fahrten benötigt.



Ausnahmen: 
Fahrten zur Dialysebehandlung, zu Strahlen- oder Chemotherapie, für Schwerbehinderte und Personen im Pflegeheim, wenn die Benützung des öffentlichen oder privaten Verkehrsmittels nicht möglich ist.
Sofern diese Fahrten zu den ambulanten Behandlungen notwendig und ärztlich verordnet sind, wenden Sie sich rechtzeitig an die SLKK, damit der Antrag geprüft werden kann.



Bleiben Sie gesund.
Ihre KRANKENKASSE SLKK,
SLKK VERSICHERUNGEN

 

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