3. Januar 2022

Auszug für die Steuererklärung auf slkk.ch

Wenn Sie eine Steuerbescheinigung für 2021 wünschen, dann können Sie dies ganz einfach und praktisch auf unserer Homepage-Einstiegsseite in der Rubrik „Wie können wir Ihnen helfen?“ (ganz unten) erledigen. 
 
Kunden und Kundinnen, welche die Steuerbescheinigung bei uns schon einmal bestellt haben, erhalten diese automatisch per Ende Januar / anfangs Februar 2022 zugestellt (aus gesetzlichen Gründen erhält der Kanton Bern die Bescheinigungen Mitte März). 
 
Zusatzinformation:
Ob Sie Ihre Krankheits- und Unfallkosten von den Steuern abziehen können, ist kantonal unterschiedlich. Die Kosten müssen einen bestimmten Prozentsatz Ihres Einkommens übersteigen. Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerbehörde.

Für alle Kantone, ausser für den Kanton Bern, gilt für die Steuerämter das Abrechnungsjahr der Krankenkasse. 

Besten Dank und freundliche Grüsse
Ihre KRANKENKASSE SLKK
SLKK VERSICHERUNGEN

 

 

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