21. Februar 2018

Anpassungen der Zusatzversicherungen

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Zusatzversicherungen haben geändert.

Im Wesentlichen geht es um die Präzisierung der Anerkennung von Leistungserbringern. Vermehrt ist es im letzten Jahr vorgekommen, dass seitens unserer Einkaufsorganisation keine vertragliche Lösung hinsichtlich der Leistungsvergütung möglich wurde. Hierzu müssen wir festhalten, dass es von Seiten der Akutspitäler immer öfter zu Forderungen gekommen war, die nicht mit ökonomischen Gründen zu rechtfertigen waren. Demzufolge sahen wir uns in solchen Fällen gezwungen, diesen Leistungserbringern unsere Anerkennung temporär zu entziehen.

 Die Anpassung wurde im Art. 18 neu definiert.

 Hier gelangen Sie zur aktuellen Version der Allgemeinen Versicherungsbestimmungen (AVB) der Zusatzversicherungen.

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